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Jugendschutzgesetz und der Muttizettel – wenn das Kind länger raus will

multizettel

Mal länger unterwegs sein, als es das Jugendschutzgesetz eigentlich erlaubt? Mit dem Muttizettel ist es möglich, das Kind auch mal länger rausgehen zulassen.

Was ist der Muttizettel?

Es gibt in Deutschland ganz konkrete Regeln für Kinder und Jugendliche. Dazu gehört auch, dass der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außerhalb der elterlichen Fürsorge genau geregelt ist. Doch was tun, wenn das minderjährige Kind beispielsweise mal länger in die Disco oder zu einem Konzert will? Dann ist es möglich, dass die Erziehungsberechtigten mithilfe vom sogenannten Muttizettel eine Ausnahmeregelung treffen, die dann ganz gezielt zur Anwendung gebracht werden kann. Denn mit diesen Zettel ist es für Jugendliche möglich, ohne Mutti oder Vati aber mit einer erwachsenen Begleitperson auch über die Grenzen des Jugendschutzgesetzes hinaus unterwegs sein zu können.

Doch wo gibt es den sogenannten Muttizettel, Partyzettel oder auch Aufsichtszettel für den Teenie oder den Jugendlichen? Und wie ist das Ausgehen dann genau geregelt?

Wie lange darf man mit Muttizettel raus?

Der Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie hilft dabei, die Ausgehzeiten über das Jugendschutzgesetz hinaus zu erweitern. Als Jugendlicher und Teenie möchte man auch mal Party machen, zu einem Konzert gehen oder einfach mit Freunden ausgehen. Gibt es den Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie, ist das durchaus möglich. Aber selbstverständlich auch nur in einem gewissen Rahmen.

So schreibt das Jugendschutzgesetz vor, dass ein 16 und 17 jähriger Jugendlicher nur bis Mitternacht feiern darf. Ist ein entsprechender Aufsichtszettel ausgestellt, kann das erweitert werden. Dann ist es möglich, bis in die Morgenstunden hinein zu feiern.

Der Partyzettel erlaubt aber kein generelles Feiern bis in den nächsten Morgen. Es handelt sich vielmehr um ein Aufsichtsformular, welches für diese eine Situation ausgestellt wurde. Es ist also kein Blankoschein, der beliebig zum Einsatz gebracht werden kann.

Trotz allem gibt es kein offizielles Formular, dass beispielsweise die Bundesregierung erstellt hat und das als Muttizettel oder auch Partyzettel genutzt werden kann. Es gibt Vorlagen im Internet, die zur Anwendung gebracht werden können. Aber immer nur dann, wenn sie korrekt ausgefüllt wurden und als Muttizettel Vorlage mit Ausweiskopie vorhanden sind. Eltern-Heute.de bietet den hier den Muttizettel zum Download an.

Wann braucht man einen Muttizettel?

Ein Teenie oder Jugendlicher benötigt den Partyzettel oder Aufsichtszettel immer dann, wenn er über die vorgeschriebene Zeit des Jugendschutzgesetztes ohne eine sorgeberechtigte Person unterwegs sein will. Beispielsweise in einer Disco, bei einem Konzert, einer Party oder anderen öffentlichen Veranstaltungen. Berücksichtigt werden muss dabei, dass der Teenie nicht alleine unterwegs sein darf. Es muss immer eine volljährige Person vorhanden sein, die die Aufsicht und die Verantwortung übernimmt. Das müssen aber nicht die Eltern sein, sondern die Aufgabe kann von einem anderen Verwandten oder Bekannten übernommen werden.

Wer darf den Muttizettel unterschreiben?

Die Unterschrift unter dem Muttizettel ist wichtig, damit das Ausgehen am Ende wirklich funktioniert. Der Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie ist nur dann gültig, wenn mindestens eine erziehungsberechtigte Person darunter unterschrieben hat. Von dieser Personen muss auch eine Ausweiskopie beigefügt sein. Im besten Falle unterschreiben natürlich beide Eltern, soweit diese greifbar sind und beide sorgeberechtigt sind. Gibt es nur ein Elternteil, das sorgeberechtigt ist, dann unterschreibt selbstverständlich auch nur das eine Elternteil den Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie.

Zudem muss der Muttizettel auch von der Begleitperson unterschrieben werden. Sie bestätigt damit, dass sie von den Erziehungsberechtigten als Begleitung ausgewählt wurde und die entsprechende Verantwortung übernimmt. Die Eltern selbst dürfen die Begleitperson aussuchen und somit auch die Beauftragung der Aufsicht und der Erziehung des Jugendlichen übertragen. Aber nur für den vorgegebenen Zeitraum und ausschließlich für die angegebene Veranstaltung beziehungsweise das geplante Vorhaben.

Unser Hinweis: Nur der Aufsichtszettel reicht nicht aus, um länger ausgehen zu können. Es muss immer eine Begleitperson vorhanden sein. Und diese Begleitperson muss sich gemeinsam mit dem Teenie und dem Muttizettel bei der Aufsicht der jeweiligen Veranstaltung melden. Der Jugendliche kann nicht sagen, dass die Begleitperson schon in der Disco ist und dort auf ihn wartet. Die beiden müssen immer gemeinsam auftreten und auch während der Party, Veranstaltung oder des Konzertes gemeinsam in Erscheinung treten. Sonst gilt der Zettel nicht und sonst ist die dort hinterlegte Vereinbarung laut Jugendschutzgesetz nicht gültig.

Wie füllt man den Muttizettel aus?

Es lohnt, eine Vorlage für den Aufsichtszettel zu nutzen, um sicherzustellen, dass wirklich alle relevanten Angaben darauf enthalten sind. Das Ausfüllen sollte dann per Hand erfolgen. Wichtig ist, dass alle Felder ausgefüllt sind und das immer eine Kopie vom Personalausweis mindestens einer sorgeberechtigten Person beigefügt wird. Und zwar von der Person, die auch den Partyzettel für den Teenie unterschrieben hat.

Alle Angaben auf dem Zettel müssen korrekt sein, wer schummelt, sorgt dafür, dass man als Jugendlicher definitiv nicht in das gewünschte Lokal, Konzert oder anderweitige Etablissiment kommt und somit auch nicht länger unterwegs sein kann. Zudem müssen auch immer die Unterschrift und alle Daten zur begleitenden Aufsichtsperson auf dem Muttizettel stehen. Eine Kopie vom Ausweis ist von der Begleitperson beim Ausgehen nicht notwendig, weil die Person wie jeder Jugendlicher auch seinen Ausweis persönlich vorlegen muss. Das schreibt das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit dem beliebten Muttizettel vor.

Bildquelle:

  • https://pixabay.com/de/photos/konzert-leistung-musik-unterhaltung-984237/

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